Parken & Verkehr in Hohenems

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Nutzen Sie gerne das umfangreiche öffentliche Verkehrsnetz für Ihren Besuch in Hohenems.

Alle Infos zu den Verbindungen finden Sie unter www.vmobil.at

Parken

Tarifzonen

Tarifzone 1 (Kernzone)
Tarifzone 2 (Randzone)
Tarifzone 3 (Ledi und Schuttannen)

Tarifzone 3 Ledi

Tarifzone 3 Schuttannen

 

Gebührenpflicht

Tarifzone 1 & 2
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr & 13.30 bis 18 Uhr
Samstag 8 bis 12 Uhr (ausgenommen Feiertage)

Tarifzone 3
täglich von 0 bis 24 Uhr

 

Parkgebühren

Tarifzone 1
Stunde: € 1,40
Mindesteinwurf: € 0,30

Tarifzone 2 & 3
Stunde: € 0,90
Mindesteinwurf: € 0,30

Die Parkgebühr kann vor Ort mittels Bargeld oder einer Karte mit Zahlungsfunktion entrichtet werden.

 

Tagestickets & Vorauszahlung

Ein Tagesticket (nur in Zone 3 erhältlich) gilt jeweils für 24 Stunden  – auch in den folgenden gebührenpflichtigen Tag hinein.

Die Vorauszahlung ist ebenfalls möglich: Wird um z.B. 7 Uhr früh eine Stunde Parkdauer gelöst, zählt die Stunde / das Ticket erst ab Beginn der Gebührenpflicht (ab 8 Uhr.) Auf diese Weise können bis zu 4 Tage hintereinander im Voraus bezahlt werden.

 

Smartphone Parken

Auch in Hohenems kann mit dem Smartphone mit einem dieser zwei Anbieter ein Handyparkticket gelöst werden. Hier erfolgt die Abrechnung dann minutengenau.

A1 Handyparken

Alle Infos unter „Handyparken“ wird „EasyPark“

 

Kurzparkzonen

In den Tarifzonen gibt es seit dem 1. Februar 2022 keine Kurzparkzonen mehr – mit Ausnahme der Kurzparkzone in der Jakob-Hannibal-Straße (SPAR) und der Bahnhofstraße (Frisör Fenkart).

Gewöhnliche Parkscheiben können hier verwendet werden, die maximale Parkdauer beträgt 90 Minuten.

 

30 Minuten gratis parken

In den Tarifzonen 1 und 2 können Sie am Automaten einen kostenlosen Kurzparkschein lösen, der für 30 Minuten gilt.

Gleichzeitig wird festgeschrieben, dass diese Gebührenfreiheit von 30 Minuten auch bei längerer Abstellzeit gilt. Es ist aber auf jeden Fall ein Ticket zu ziehen, auch wenn man unter 30 Minuten parken möchte.

Dazu müssen Sie am Automaten lediglich den grünen Häkchen-Knopf drücken ohne jegliche Bezahlung. Anschließend erhalten Sie ein Ticket mit Zeitstempel, welches Ihnen für 30 Minuten das kostenlose Parken ermöglicht.

ACHTUNG: Parkscheiben werden nicht akzeptiert um die 30 Minuten Parkberechtigung zu erhalten, Sie brauchen das Zeitticket vom Automaten.

Durch einen einfachen Druck auf den grünen Knopf – ohne zu bezahlen – erhält man ein Zeitticket, welches zu 30 Minuten kurzparken in allen Tarifzonen berechtigt.

Durch einen einfachen Druck auf den grünen Knopf – ohne zu bezahlen – erhält man ein Zeitticket, welches zu 30 Minuten kurzparken in allen Tarifzonen berechtigt.

 

Parkplätze für gehbehinderte Personen

Gehbehinderte Personen sind von der Gebührenpflicht befreit, mit entsprechendem Nachweis in der Windschutzscheibe können diese in allen Zonen kostenlos parken.

Reservierte Parkplätze finden sich im Ortskern von Hohenems künftig hinter der Pfarrkirche St. Karl (unterhalb des Torbogens) sowie direkt am Schlossplatz (Bereich Torbogen bei der Kaulfus-Apotheke).

Dauerparkkarten

Anwohner sowie Unternehmer und Arbeitnehmer, die in einer bewirtschafteten Tarifzone angesiedelt sind, parken innerhalb der Tarifzone 2 zu einem Pauschalpreis. Die innerhalb der Tarifzone 3 im Gebiet Schuttannen Arbeitenden parken innerhalb der Tarifzone 3 ebenfalls zu pauschalierten Preisen.

Die Kosten für die Anwohnerparkkarten und Dauerparkkarten für Unternehmer betragen je angefangenem Monat EUR 12,00 oder EUR 120,00/Jahr. Das Fahrzeug darf lediglich in der Tarifzone 2 geparkt werden.

Die Kosten für die Dauerparkkarten für Arbeitnehmer betragen je angefangenem Monat EUR 38,00 oder EUR 385,00/Jahr. Das Fahrzeug darf lediglich in der Tarifzone 2 geparkt werden.

Zudem ist die Jahreskarte – zur Vermeidung von Härten gegenüber teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern – seit 1. Juni 2022 übertragbar. Das zeitgleiche bzw. parallele Abstellen von zwei Fahrzeugen wird dadurch jedoch nicht ermöglicht. Die pauschalierte Parkgebühr für berechtigte Arbeitnehmer wird jedoch nicht geändert.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in der Tarifzone 1 oder 2 beschäftigt sind und eine Dauerparkkarte beantragen möchten, müssen untenstehendes Formular ausfüllen.

Das Formular ist in der Stadtpolizei Hohenems vorzulegen. Nach der Bezahlung der Parkkarte werden die jeweiligen Kennzeichen in ein digitales Register eingetragen und es kann im Anschluss in der Tarifzone 2 geparkt werden.

Tarifzone 3: Schuttannen & Ledi

Die Kosten für die Dauerparkkarten in der Tarifzone 3 (Schuttannen/Ledi) betragen EUR 120,00/Jahr. Das Fahrzeug darf lediglich in der Tarifzone 3 geparkt werden.

Für Unternehmer und deren Mitarbeiter (die einen Standort in Schuttannen haben oder dort beschäftigt sind) gelten gesonderte Regelungen (Monatskarten möglich – je angefangener Monat EUR 12,00).

 

Bestätigung Dauerparkkarte Arbeitnehmer (70 kB)

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Die Dauerparkkarten-Registrierung ist bei der Stadtpolizei Hohenems möglich. (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 & 13 bis 17 Uhr)

Parkabgabeverordnung

Kontakt bei Fragen oder Problemen

Stadtpolizei Hohenems
Tel. +43 5576/ 7101-1540
E-Mail parken@hohenems.at

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