ServiceüberblickAmtssignatur

Amtssignatur

Zur Unterstützung einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Stadt Hohenems auf Schreiben die Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) an. Dadurch wird für Empfängerinnen und Empfänger ersichtlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Stadt Hohenems handelt.

Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit und ist gekennzeichnet durch

– eine Bildmarke
– den Hinweis, dass das Dokument amtssigniert ist
– die Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdruck des Dokuments.

 

Signaturprüfung und Prüfung ausgedruckter Dokumente

Unter der Adresse https://pruefung.signatur.rtr.at steht Ihnen ein Verfahren zur Prüfung der Amtssignatur in elektronischen Dokumenten zur Verfügung.

Auch wenn Sie ein amtssigniertes Dokument in Papierform erhalten haben, können Sie die Echtheit des Dokuments überprüfen, falls Sie daran Zweifel haben. Informationen zur Prüfung der Ausdrucke amtssignierter Dokumente erhalten Sie bei der im Dokument bezeichneten Abteilung.

 

Nachfolgend wird die Amtssignatur der Stadt Hohenems dargestellt:

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