Parkzonen 1 & 2: Stadt (313 KB)
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Nutzen Sie gerne das umfangreiche öffentliche Verkehrsnetz für Ihren Besuch in Hohenems.
Alle Infos zu den Verbindungen finden Sie unter www.vmobil.at
Busparkplätze
Parkmöglichkeit für Reisebusse in der Graf-Kaspar-Straße – kostenlos.
Parken
Tarifzonen
Tarifzone 1 (Kernzone)
Tarifzone 2 (Randzone)
Tarifzone 3 (Ledi und Schuttannen)
Parkzone 3: Schuttannen (102 KB)
Parkzone 3: Ledi (160 KB)
Gebührenpflicht
Tarifzone 1 & 2
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr & 13.30 bis 18 Uhr
Samstag 8 bis 12 Uhr (ausgenommen Feiertage)
Tarifzone 3
täglich von 8 bis 20 Uhr
Parkgebühren
Tarifzone 1
Stunde: € 1,70
Mindesteinwurf: € 0,30
Tarifzone 2 & 3
Stunde: € 1,10
Mindesteinwurf: € 0,30
Die Parkgebühr kann vor Ort mittels Bargeld oder einer Karte mit Zahlungsfunktion entrichtet werden.
Tagestickets & Vorauszahlung
Eine Vorauszahlung ist möglich: Wird um z.B. 7 Uhr früh eine Stunde Parkdauer gelöst, zählt die Stunde / das Ticket erst ab Beginn der Gebührenpflicht (ab 8 Uhr.) Auf diese Weise können bis zu 4 Tage hintereinander im Voraus bezahlt werden.
Smartphone Parken
Auch in Hohenems kann mit dem Smartphone mit einem dieser zwei Anbieter ein Handyparkticket gelöst werden. Hier erfolgt die Abrechnung dann minutengenau.
- EasyPark (easypark.at)
- Parkster (parkster.com)
Kurzparkzonen und zeitlich beschränktes Parken
In den Tarifzonen gibt es seit 1. Februar 2022 keine flächendeckenden Kurzparkzonen mehr – mit Ausnahme folgender Bereiche:
- Bahnhofstraße (Frisör Fenkart)
- Jakob-Hannibal-Straße (Spar)
- Kaiserin-Elisabeth-Straße
In diesen Bereichen können herkömmliche Parkscheiben verwendet werden.
Die maximale Parkdauer beträgt 90 Minuten, in der Bahnhofstraße beim Frisör Fenkart 180 Minuten.
Seit 28. Mai 2025 besteht zudem auf der Marktstraße sowie auf dem Teilstück der Schweizer Straße zwischen Marktstraße und Harrachgasse eine zeitlich beschränkte Parkregelung in Form einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone.
Dort ist das Parken von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr sowie am Samstag von 8 bis 12 Uhr (ausgenommen Feiertage) auf 90 Minuten beschränkt.
In dieser Kurzparkzone dürfen keine herkömmlichen Parkscheiben verwendet werden. Stattdessen ist am Parkscheinautomat ein Parkschein zu lösen und gut sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen. Die ersten 30 Minuten sind kostenfrei.
30 Minuten gratis parken
In den Tarifzonen 1 und 2 können Sie am Automaten einen kostenlosen Kurzparkschein lösen, der für 30 Minuten gilt.
Gleichzeitig wird festgeschrieben, dass diese Gebührenfreiheit von 30 Minuten auch bei längerer Abstellzeit gilt. Es ist aber auf jeden Fall ein Ticket zu ziehen, auch wenn man unter 30 Minuten parken möchte.
Dazu müssen Sie am Automaten lediglich den grünen Häkchen-Knopf drücken ohne jegliche Bezahlung. Anschließend erhalten Sie ein Ticket mit Zeitstempel, welches Ihnen für 30 Minuten das kostenlose Parken ermöglicht.
ACHTUNG: Parkscheiben werden nicht akzeptiert um die 30 Minuten Parkberechtigung zu erhalten, Sie brauchen das Zeitticket vom Automaten.
Parkplätze für gehbehinderte Personen
Gehbehinderte Personen sind von der Gebührenpflicht befreit, mit entsprechendem Nachweis in der Windschutzscheibe können diese in allen Zonen kostenlos parken.
Reservierte Parkplätze finden sich im Ortskern von Hohenems hinter der Pfarrkirche St. Karl (unterhalb des Torbogens) direkt am Schlossplatz (Bereich Torbogen bei der Kaulfus-Apotheke) sowie in der Schweizer Straße (gegenüber Elkangarten).
Dauerparkkarten
Anwohner sowie Unternehmer und Arbeitnehmer, die in einer bewirtschafteten Tarifzone angesiedelt sind, parken innerhalb der Tarifzone 2 zu einem Pauschalpreis. Die innerhalb der Tarifzone 3 im Gebiet Schuttannen Arbeitenden parken innerhalb der Tarifzone 3 ebenfalls zu pauschalierten Preisen.
Die Kosten für die Anwohnerparkkarten und Dauerparkkarten für Unternehmer betragen je angefangenem Monat EUR 15,00 oder EUR 150,00/Jahr. Das Fahrzeug darf lediglich in der Tarifzone 2 geparkt werden.
Die Kosten für die Dauerparkkarten für Arbeitnehmer betragen je angefangenem Monat EUR 45,00 oder EUR 448,00/Jahr. Das Fahrzeug darf lediglich in der Tarifzone 2 geparkt werden.
Zudem ist die Jahreskarte – zur Vermeidung von Härten gegenüber teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern – seit 1. Juni 2022 übertragbar. Das zeitgleiche bzw. parallele Abstellen von zwei Fahrzeugen wird dadurch jedoch nicht ermöglicht. Die pauschalierte Parkgebühr für berechtigte Arbeitnehmer wird jedoch nicht geändert.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in der Tarifzone 1 oder 2 beschäftigt sind und eine Dauerparkkarte beantragen möchten, müssen untenstehendes Formular ausfüllen.
Das Formular ist in der Stadtpolizei Hohenems vorzulegen. Nach der Bezahlung der Parkkarte werden die jeweiligen Kennzeichen in ein digitales Register eingetragen und es kann im Anschluss in der Tarifzone 2 geparkt werden.
Tarifzone 3: Schuttannen & Ledi
Die Kosten für die Dauerparkkarten in der Tarifzone 3 (Schuttannen/Ledi) betragen EUR 150,00/Jahr. Das Fahrzeug darf lediglich in der Tarifzone 3 geparkt werden.
Für Unternehmer und deren Mitarbeiter (die einen Standort in Schuttannen haben oder dort beschäftigt sind) gelten gesonderte Regelungen (Monatskarten möglich – je angefangener Monat EUR 15,00).
Bestätigung Dauerparkkarte Arbeitnehmer (70 KB)
Datenschutzrechtliche Information (77 KB)
Die Dauerparkkarten-Registrierung ist bei der Stadtpolizei Hohenems möglich. (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 & 13 bis 17 Uhr)
Tiefgaragen
In unmittelbarer Altstadtnähe befinden sich zwei Tiefgargen.
Die Tiefgarage Rathausquartier befindet sich direkt unter dem Rathausquartier in der Diepoldsauer Straße. Der Standort ist sowohl für Kurz- als auch für Dauerparker, die zum monatlichen Fixpreis ein- und ausfahren.
Weitere Informationen: Rathausquartier Hohenems – Hohenems | APCOA – APCOA
Die Tiefgarage Schillerallee befindet sich in der Graf-Maximilian-Straße gegenüber vom Markus-Sittikus-Saal.
Weitere Informationen: Schillerallee – Hohenems | APCOA – APCOA
Parkabgabeverordnung
Kontakt bei Fragen oder Problemen
Stadtpolizei Hohenems
Tel. +43 5576/ 7101-1540
E-Mail parken@hohenems.at