Verordnung Gästetaxe (89 kB)
Die Gästetaxe ist für das gesamte Stadtgebiet während der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember wie folgt zu entrichten:
Nächtigungen € 1,22 pro Nächtigung
Von der Abgabepflicht sind unter anderem befreit:
– Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Schüler/innen, die sich wegen des Schulbesuches außerhalb ihres ordentlichen Wohnsitzes aufhalten
– Gäste nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von drei Monaten