Allgemein

Wolfsichtung in Hohenems

Keine akute Gefahr, aber Verhaltensregeln beachten.

Am 29. April 2026 wurde im Bereich Breitenberg im Gemeindegebiet der Stadt Hohenems ein Wolf gesichtet. Das Tier zeigte dabei ein ruhiges und scheues Verhalten und suchte beim Zusammentreffen mit einem Wanderer umgehend das Weite.
Die Stadt Hohenems steht in enger Abstimmung mit den Jagdexperten des Landes Vorarlberg. Nach deren fachlicher Einschätzung besteht keine akute Gefährdung für Menschen. Das betroffene Gebiet wird aktuell durch Jagdaufsichtsorgane, Jäger sowie Forstmitarbeiter beobachtet.
Da der Breitenberg in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet Hohenems Reute liegt und zugleich ein beliebtes Ausflugs- und Erholungsgebiet darstellt, ersucht die Stadt Hohenems die Bevölkerung und Besucherinnen und Besucher ausdrücklich um die Beachtung der geltenden Verhaltensregeln.
Zudem ersuchen wir Sichtungen oder verdächtige Beobachtungen t unverzüglich zu melden an:

Stadt Hohenems: stadt@hohenems.at
Land Vorarlberg: wolfssichtung@vorarlberg.at

 

Wichtige Verhaltensregeln in betroffenen Gebieten

Bitte beachten Sie insbesondere folgende Vorsichtsmaßnahmen:

Achten Sie in ländlichen Siedlungsgebieten sowie bei zeitweise bewohnten Gebäuden (Ferien , Maisäß , Alp  und Jagdhütten) darauf, dass nachts keine Futterquellen für Wölfe zugänglich sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Fleischreste auf Komposthaufen
  • Abfallsäcke oder Mülltonnen im Freien
  • Fressnäpfe von Hunden und Katzen im Außenbereich

Füttern Sie Wölfe niemals, weder zur Anlockung noch zum Beobachten oder Fotografieren.

Schützen Sie Kleinvieh bei Verdacht oder bestätigter Wolfspräsenz: tagsüber mit funktionstüchtigen Elektrozäunen, nachts durch Einstallen der Tiere.

Nehmen Sie Hunde und Katzen über Nacht ins Haus, insbesondere an abgelegenen Wohnplätzen wie Gehöften, Alpen, Maisäßen, Ferien  und Jagdhütten.

 

Verhalten bei einer unmittelbaren Begegnung mit einem Wolf

Begegnen Sie dem Wolf mit Respekt, zeigen Sie jedoch keine Angst. In der Regel zieht sich das Tier zurück oder flieht.

Gehen Sie nicht auf den Wolf zu, sprechen Sie laut und deutlich.

Nähert sich ein Wolf einem Haus oder Gehöft, versuchen Sie keine aktive Vertreibung aus kurzer Distanz.

Sprechen oder gestikulieren Sie aus geschützter Position.

Gegebenenfalls können Sie aus sicherer Entfernung einen Gegenstand (z. B. Stein oder Holzstück) werfen, um das Tier zum Ausweichen zu bewegen.

Geben Sie dem Wolf ausreichend Fluchtmöglichkeiten. Wird er in die Enge getrieben, kann dies gefährlich werden.

Nähern Sie sich niemals einem Wolf, der gerade Nahrung gefunden hat. Ziehen Sie sich ruhig und zügig an einen geschützten Ort (Gebäude oder Fahrzeug) zurück.

Hetzen Sie keinesfalls Hunde auf einen Wolf.

Sollte es zu einer Auseinandersetzung zwischen Hund und Wolf kommen, greifen Sie nicht aktiv ein.

Verfolgen Sie niemals einen Wolf.

Melden Sie Wolfsbegegnungen im Wohn  oder Siedlungsgebiet der Polizei oder der zuständigen Behörde und informieren Sie Ihre Nachbarschaft.

Melden Sie verhaltensauffällige Wölfe behördlich. Als auffällig gelten Tiere, die sich gezielt Menschen nähern, trotz Verscheuchungsversuchen nicht flüchten oder aggressives Verhalten zeigen.

Quelle Verhaltensregeln: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum.

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