E5 / Umwelt

Stallpflicht für Geflügel in Teilen von Vorarlberg

Nachdem kürzlich am Schweizer Bodenseeufer ein Wildvogel mit Geflügelpest gefunden wurde, wurde nun eine Stallpflicht in 14 Gemeinden – darunter auch in Altach, Hohenems, Koblach und Mäder – vom Bodensee bis nach Feldkirch verhängt.

Die Stallpflicht gilt für Betriebe und Privathalter mit mehr als 50 Tieren. Es gibt aktuell noch keine Geflügelpest-Fälle in Vorarlberg, allerdings ist es in Oberösterreich und im Burgenland schon zu kleinen Ausbrüchen gekommen.

Ebenso wurde am Mittwoch, dem 19. November 2025, der erste Fall bei einem Wildvogel am Bodensee im Bereich des Schweizer Bodenseeufers in Thurgau gemeldet.

Das Bundesministerium hat daher die Gefahrenstufe für die Gebiete an großen Seen und Flüssen hinaufgesetzt und in diesen Gebieten die Stallpflicht verordnet.

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