Die Hohenemser Stadtvertretung hat einen Gemeindevermittlungsdienst eingerichtet. Dieser besteht aus drei Mitgliedern: Bernhard Themessl (vorsitzende Person), Jürgen Isopp und Wilhelm Nagelschmied.
Was macht der Gemeindevermittlungsdienst?
Der Gemeindevermittlungsdienst löst das bisher gemeinsam mit Dornbirn geführte Gemeindevermittlungsamt ab und dient der niederschwelligen Streitbeilegung.
Aufgaben im Detail:
Außergerichtliche Vermittlung von Streitigkeiten in den Angelegenheiten des Zivilrechtswesens und des Strafrechtswesens, konkret:
- In Streitigkeiten über Geldforderungen und Ansprüche auf bewegliche Sachen;
- in Streitigkeiten über Bestimmung oder Berichtigung von Grenzen unbeweglicher Güter oder über Grunddienstbarkeiten;
- in Streitigkeiten über die Dienstbarkeit der Wohnung;
- in Besitzstreitigkeiten.
Vermittlung von Streitigkeiten in Verwaltungsstrafangelegenheiten, konkret:
- Vornahme von Sühneversuchen nach Ehrenkränkungen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Der Gemeindevermittlungsdienst wird auf Anfrage tätig. Hohenemser Bürger können sich in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeindevermittlungsdienstes fallen, zur Terminvereinbarung an das Sekretariat der Stadtamtsdirektion wenden.
Voraussetzung ist einzig die Zuständigkeit des Gemeindevermittlungsdienstes in der Sache, die Zustimmung der Streitteile zur Befassung des Gemeindevermittlungsdienstes und zum Erscheinen nach Terminvereinbarung.
Die Inanspruchnahme des Gemeindevermittlungsdienstes ist kostenfrei.
Kontakt:
Sekretariat Stadtamtsdirektion, Tel. 05576/7101-1111, E-Mail stadt@hohenems.at