über die Einberufung der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Hohenems-Hochjagd am Mittwoch, dem 28. Oktober 2026, um 19 Uhr im Rathaus Hohenems (erster Stock, Sitzungszimmer E1), Radetzkystraße 5, Hohenems (Einlass über die Seitentüre bei der Radetzkystraße)
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung durch den Obmann
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Verlesung und Genehmigung der Niederschrift der Vollversammlung vom 5.6.2023
- Kassabericht
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Entlastung der Geschäftsführung und des Vorstandes
- Bericht des Obmanns
- Neuwahlen:
- Vier Ausschussmitglieder und vier Ersatzmitglieder – je ein Ausschussmitglied
und ein Ersatzmitglied sind schon von der Stadt entsandt.
- Zwei Rechnungsprüfer.
- Grußworte
- Allfälliges
Die Niederschrift der Vollversammlung vom 5.6.2023 und die Kassaberichte über die Jagdjahre 2023_24 / 2024_25 und 2025_26 sind im Veröffentlichungsportal unter www.hohenems.at abrufbar.
Zur Vollversammlung werden alle Eigentümer der zur Jagdgenossenschaft Hohenems-Hochjagd zählenden anrechenbaren Grundflächen im Sinne des § 6 des Jagdgesetzes, LGBl. 32/1988, eingeladen.
Das Stimmrecht in der Vollversammlung kommt nur jenen Mitgliedern zu, die Eigentümer von mehr als 0,3 ha anrechenbarer Fläche sind. Das Stimmrecht der Genossenschaftsmitglieder richtet sich nach ihrem Anteil an den anrechenbaren Flächen, die zum Genossenschaftsjagdgebiet gehören. Bei einem Flächenanteil von 0,3 bis 5 ha steht eine Stimme zu, bei 5 bis 10 ha stehen zwei Stimmen zu. Für die 10 ha übersteigende Fläche steht je angefangene 10 ha eine weitere Stimme zu. Das Stimmrecht ist persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten auszuüben. Ein Bevollmächtigter darf, abgesehen vom Ehegatten sowie Eltern und Kindern, höchstens drei Mitglieder vertreten. Steht ein Grundstück (anrechenbare Fläche) im Miteigentum mehrerer Personen, so haben die Miteigentümer zur Stimmabgabe einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu benennen.
Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einberufung ordnungsgemäß erfolgt ist und die anwesenden Mitglieder wenigstens die Hälfte aller im Mitgliederverzeichnis ausgewiesenen Stimmen vertreten. Ist die Vollversammlung bei ordnungsgemäßer Einberufung zum festgesetzten Zeitpunkt nicht beschlussfähig, so wird sie nach Ablauf einer halben Stunde bei unveränderter Tagesordnung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder und der auf diese Mitglieder entfallenden Stimmen beschlussfähig.