E5 / Umwelt

Neue Förderung für Dach- und Fassadenbegrünungen

Seit 1. Jänner 2026 gewährt die Stadt Hohenems Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünungen an Gebäuden im Besitz privater Bauwerber.

Ziel der Förderung ist es, das Stadtklima zu verbessern, Hitze und Starkregen entgegenzuwirken sowie die Biodiversität im Siedlungsraum zu stärken.

Gefördert werden Neuerrichtungen, Um- und Zubauten sowie Sanierungen von Dachbegrünungen sowie die Anlage von Fassadenbegrünungen an Gebäuden im Eigentum von Privatpersonen oder Wohnungseigentümergemeinschaften im gesamten Stadtgebiet. Voraussetzungen sind unter anderem eine fachgerechte Ausführung, eine Mindestfläche von 20 m² bei Fassadenbegrünungen bzw. eine Mindestgröße von 10 m² bei Dachbegrünungen sowie eine Mindest-Substrathöhe von 8 cm bei Bestandsgebäuden bzw. 12 cm bei Neubauten.

 

 

Foto: Julie Walser

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