Schöne, gepflegte Gärten machen unsere Orte besonders lebenswert. Doch manchmal wird übersehen, dass Hecken, Sträucher und Bäume, die in den Gehweg oder die Straße hineinwachsen, für andere zur Gefahr werden können. Auch die Müllabfuhr hat dadurch immer wieder Schwierigkeiten, überall durchzukommen.
Bitte denken Sie daran: Laut §91 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pflanzen so zurückgeschnitten sein, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze in die Straße ragen. Wichtig ist auch, dass Verkehrszeichen, Spiegel und Straßenlaternen jederzeit gut sichtbar bleiben. Gerade an Kurven oder bei Ein- und Ausfahrten kann freie Sicht entscheidend sein – im Ernstfall sogar, um Unfälle zu verhindern.
Darum unsere herzliche Bitte an alle Grundstückseigentümer: Schneiden Sie Ihre Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zurück und achten Sie schon bei Neupflanzungen auf genügend Abstand zum Straßenraum.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe – gemeinsam sorgen wir für ein sicheres und schönes Ortsbild!