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Nationalratswahl: Beantragung von Wahlkarten noch möglich!

Wer für die Nationalratswahl am 29. September 2024 eine Wahlkarte benötigt, kann die Ausstellung bei der zuständigen Gemeinde noch schriftlich bis Mittwoch, 25. September 2024, und mündlich bis Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr, beantragen.

Bis zum letztgenannten Zeitpunkt ist auch eine schriftliche Beantragung möglich, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben jene Wahlberechtigten, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, und Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge einer Einschränkung ihrer Mobilität oder einer Beschränkung ihrer Freiheit unmöglich ist, und die die Möglichkeit der Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen.

Schriftliche und mündliche Wahlkartenanträge
Die Beantragung einer Wahlkarte kann schriftlich per Online-Antrag über
https://www.meinewahlkarte.at/, Brief, Telefax, E-Mail oder mündlich – somit persönlich bei der Wohnsitzgemeinde – erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet (www.meinewahlkarte.at) kann der persönliche Zahlencode verwendet werden, der in den an jede wahlberechtigte Person in Vorarlberg übermittelten Wahlunterlagen abgedruckt ist.

Gemeinsam mit der Wahlkarte werden der amtliche Stimmzettel, ein blaues Wahlkuvert, ein Informationsblatt sowie eine Aufstellung über die veröffentlichten Landeswahlvorschläge und eine Aufstellung über die veröffentlichten Bundeswahlvorschläge ausgehändigt bzw. zugesandt.

Stimmabgabe mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte ist neben der Briefwahl die Stimmabgabe im ursprünglich zuständigen Wahllokal sowie in jedem für Wahlkartenwähler eingerichteten Wahllokal möglich.

Bei einer Briefwahl ist nach erfolgter Stimmabgabe durch die Wählerin bzw. den Wähler die verschlossene Wahlkarte so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln, dass die Wahlkarte dort spätestens am Wahltag, 17 Uhr, einlangt. Weiters besteht die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten oder bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr am Wahltag abzugeben.

Wird die Wahlkarte nach der Beantragung persönlich ausgefolgt, kann diese direkt im Gemeindeamt in einer hiefür vorgesehenen Wahlzelle zur Stimmabgabe per Briefwahl verwendet werden.

Stimmabgabe im Wahllokal
Die Vorlage der „Amtlichen Wahlinformation“ im Wahllokal erleichtert am Wahltag den Arbeitsablauf der Wahlbehörde. Sollte die Wahlinformation verloren gegangen sein, ist die Teilnahme an der Wahl dennoch möglich.

In das Wahllokal mitzubringen ist in jedem Fall ein amtlicher Lichtbildausweis zur Feststellung der Identität. Die „Amtliche Wahlinformation“ ersetzt nicht die Vorlage eines Lichtbildausweises im Wahllokal.

Sofern eine Wahlkarte beantragt wurde und diese nicht für eine Briefwahl verwendet wurde, kann mit dieser in jedem Wahllokal für Wahlkartenwähler gewählt werden. Hierfür muss die von der zuständigen Gemeinde übermittelte Wahlkarte in das Wahllokal mitgenommen werden.

Wahllokale und Wahlzeiten
Für die Nationalratswahl am 29. September 2024 stehen die Öffnungszeiten der Wahllokale in den Gemeinden fest, in Hohenems von 7.30 bis 12 Uhr.

Der „Amtlichen Wahlinformation“, welche bereits an alle wahlberechtigten Personen in Vorarlberg zugestellt wurde, können ebenfalls die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit entnommen werden.

Wahl-Hotline des Landes
Für nähere Auskünfte zur Nationalratswahl stehen die zuständige Wohnsitzgemeinde oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 zur Verfügung. Auch per E-Mail an inneres@vorarlberg.at werden Fragen zur Wahl entgegengenommen.