Die grenzüberschreitende „Agglomeration Rheintal“ hat einen wichtigen Meilenstein erreicht: Am 15. September 2021 übergab sie dem Bund ihr grenzüberschreitendes Agglomerationsprogramm. Mit ihrem 500 Seiten starken Programm präsentiert sie ihre Entwicklungsvision für das Rheintal und liefert Strategien und Maßnahmen für eine bessere Koordination von Siedlung, Verkehr und Landschaft. Für den Ausbau notwendiger Verkehrsinfrastrukturen beantragt die Agglomeration – der Zusammenschluss des Kantons St. Gallen, des Landes Vorarlberg und 22 Gemeinden auf beiden Seiten des Rheins – beim schweizerischen Bund ein Maßnahmenpaket mit über 20 Maßnahmen und einem Volumen von rund 170 Millionen Franken. Im Rahmen einer Medienkonferenz am vergangenen Freitag, dem 10. September 2021, entsandte die „Agglo Rheintal“ im Beisein von Regierungsrätin Susanne Hartmann (Kanton St. Gallen) und Landesrat Marco Tittler das „AP4“ zur Prüfung nach Bern.
Diesem wichtigen Meilenstein vorausgegangen ist eine gut vierjährige, intensive Erarbeitungszeit. Mitte November 2016 wurde der Verein „Agglomeration Rheintal“ gegründet – mit dem Zweck, ein genehmigungsfähiges Agglomerationsprogramm beim Schweizer Bund einzureichen. Der Kanton St. Gallen, das Land Vorarlberg und die 22 Gemeinden beidseits des Rheins sind aktuell Mitglieder des Vereins „Agglomeration Rheintal“. Das „AP4 Rheintal“ ist das einzige Agglomerationsprogramm, welches auch das Land Österreich einbezieht.
„Zusätzlich zu der Herausforderung, dass sich der bevölkerungsreichere Teil der Agglomeration Rheintal auf Vorarlberger Seite befindet, erschwerten die Restriktionen während der Pandemie den grenzüberschreitenden Austausch. So mussten einige partizipative Prozesse digital durchgeführt werden. Trotzdem liegt nun ein tragfähiges und ausgewogenes Agglomerationsprogramm bereit. Dieses Programm wird Wirkung entfalten und Impulse setzen“, freut sich Reto Friedauer, Präsident des Vereins „Agglomeration Rheintal“.
Grenzüberschreitende Brücken für einen sicheren Fuß- und Radverkehr
Bei den Infrastrukturmaßnahmen mit Antrag auf eine Teilfinanzierung durch den Schweizer Bund liegt der Fokus auf den kurzfristig realisierbaren Maßnahmen im Bereich Fuß- und Radverkehr und bei der Aufwertung der siedlungsorientierten Hauptstraßen (Lebensadern). Zudem widmet sich das „AP4 Rheintal“ kurzfristigen Maßnahmen im öffentlichen Verkehr. Besondere Strahlkraft haben zwei den Rhein querende Schlüsselprojekte im A-Horizont (2024 – 2028), nämlich je eine neue Fuß- und Radbrücke zwischen Au und Lustenau sowie zwischen Widnau und Diepoldsau.
Langfristige Mobilitätslösungen
Längerfristig (B- und C-Horizont) sind neben weiteren Maßnahmen zur Aufwertung der Straßenräume und des Fuß- und Radverkehrsnetzes größere Optimierungen im öffentlichen Verkehr, Straßennetzergänzungen mit flankierenden Maßnahmen und Verkehrsmanagementmaßnahmen vorgesehen. Sie alle leisten ihren Beitrag zur künftigen Entwicklung des Rheintals.
Bei den längerfristig geplanten Straßennetzergänzungen handelt es sich einerseits um die S18 als hochrangige Verbindung der beiden Autobahnen und Entlastung des unteren Rheintals. Diesbezüglich fällte die Asfinag 2020 ihren Variantenentscheid zugunsten der Ostumfahrung Lustenau (Variante CP). Auch im mittleren Rheintal soll zusätzlich zur S18 eine tragfähige Lösung zur gezielten Entlastung der Lebensadern erarbeitet werden. Dazu ist ein Prüfauftrag im Agglomerationsprogramm verankert. Diese Arbeiten starten im Frühjahr 2022
„Das Rheintal beidseits des Rheins ist gleichzeitig attraktive Wohnregion und dynamischer Wirtschaftsstandort für namhafte Unternehmen. Mit den Maßnahmen im ‚Agglomerationsprogramm Rheintal‘ stärken wir unseren gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum“, ist Landesrat Marco Tittler überzeugt.
Meilenstein der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Der Prozess bis zur Konkretisierung der Maßnahmen war intensiv. Er war geprägt von engagierten Diskussionen, um die optimalste Lösung in Bezug auf Zweckmäßigkeit, Zeitpunkt und Finanzierung der Maßnahmen zu erreichen.
Die Reise geht weiter
„Der heutige Tag ist sowohl Meilenstein als auch der Startschuss für die weitere Zusammenarbeit“, erklärt Reto Friedauer. Denn mit der Einreichung des ‚Agglomerationsprogrammes‘ beginnt die eigentliche Arbeit, nämlich die Umsetzung der eingereichten Maßnahmen und die Fortführung der begonnenen langfristigen Projekte. Zuerst muss das „AP4“ jedoch noch die Hürde des Prüfprozesses beim schweizerischen Bund nehmen. Bis Dezember 2022 wird es beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in Bern geprüft, bevor im März 2023 der Beschluss durch den Bundesrat folgt. Die bauliche Umsetzung der A-Maßnahmen beginnt zwischen 2024 und 2028.