Verlautbarung
über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung: „ECHTE Demokratie – Volksbegehren“, „Beibehaltung Sommerzeit“, „GIS Gebühren NEIN“, „BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!“, „Unabhängige JUSTIZ sichern“, „Lieferkettengesetz Volksbegehren“, „NEHAMMER MUSS WEG“.
Aufgrund der am 28. November 2022, 22. Dezember 2022 und 9. Jänner 2023 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend der oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 17. April 2023, bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023,
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zum Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. April 2023), 20 Uhr, durchführen.
In der Stadt Hohenems können Eintragungen während des Eintragungszeitraums im Standesamt / Meldeamt (Bürgerservicestelle, Bahnhofstraße 1, EG) an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
- Montag, 17. April 2023, 8 – 20 Uhr
- Dienstag, 18. April 2023, 8 – 20 Uhr
- Mittwoch, 19. April 2023, 8 – 16 Uhr
- Donnerstag, 20. April 2023, 8 – 16 Uhr
- Freitag, 21. April 2023, 8 – 16 Uhr
- Samstag, 22. April 2023, 8 – 12 Uhr
- Montag, 24. April 2023, 8 – 16 Uhr