Allgemein

Studienförderung

Die Stadt Hohenems fördert jedes Jahr Studierende aus Familien mit geringem Einkommen bei Vorliegen eines günstigen Studienerfolgs.

Personen, die für Hohenemser Studierende unterhaltspflichtig sind, die an einer Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Akademie außerhalb Vorarlbergs inskribiert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine städtische Förderung beantragen:

  • Angehörige der Europäischen Union
  • Hauptwohnsitz in Hohenems
  • Zweitwohnsitz am Studienort außerhalb Vorarlbergs
  • Aktuelle Inskriptionsbestätigung
  • Lohn- und Einkommensnachweis der Eltern
  • Bestätigung des Studienerfolgs

Antragsformular und Einreichung

Antragsteller für den Student ist die unterhaltspflichtige Person (in der Regel ein Elternteil).

Die Einreichung erfolgt mit dem amtlichen Formular „Studienförderung“, das

  • im Bildungsreferat (Nebengebäude Schlossplatz 1, Tel. 05576/7101-1240) oder
  • im Bürgerservice (Nebengebäude Bahnhofstraße 1, Tel. 05576/7101-1222) erhältlich ist.

Sie können das Dokument auch auf www.hohenems.at/studienfoerderung  herunterladen, ausdrucken und an den oben genannten Stellen abgeben.

Die Antragsfrist endet jeweils am 31. Oktober jeden Jahres.

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