Kundmachung
Verordnung der Stadt Hohenems über die Änderung des Flächenwidmungsplanes:
Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, wird verordnet:
Auf Grund des Beschlusses der Stadtvertretung vom 18.2.2018 und Genehmigung der Vorarlberger Landesregierung vom 7.2.2019, Zl.VIIa-50.030.38-5//-367, wird der Flächenwidmungsplan der Stadt Hohenems entsprechend der Planbeilage, Plan-Zl. h031.2-6/2018 vom 15.10.2018, wie folgt geändert: GSt.Nr. 5286/1, KG 92004, von Bauerwartungsfläche Wohngebiet in Baufläche Wohngebiet.
Der Flächenwidmungsplan liegt im Stadtbauamt während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft.