Kundmachung
Verordnung der Stadtvertretung der Stadt Hohenems über die Aufhebung des Teilbebauungsplanes Rothgründe:
Aufgrund des Beschlusses der Stadtvertretung der Stadt Hohenems vom 6.11.2018 sowie der Genehmigung der Vorarlberger Landesregierung vom 24.1.2019, Zahl: VIIa-50.030.38-6//-66, wird gemäß § 30 in Verbindung mit § 28 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 i.d.g.F., verordnet:
Die Verordnung über den Bebauungsplan Rothgründe vom 9.7.2013 wird aufgehoben.
Die Verordnung liegt im Stadtbauamt während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Die Verordnung tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft.