Rechtzeitige Bereitstellung von Abfallsäcken und -tonnen
Rechtzeitige Bereitstellung bedeutet bis 6 Uhr früh oder frühestens am Vorabend des Abfuhrtages. Die Bereitstellung bereits Tage davor entspricht nicht diesem Grundsatz. Wind, streunende Hunde oder Wildtiere „vermehren“ sonst diese Abfälle.