04.01.2017
Verordnung
über das Halten und Führen von Hunden:
Aufgrund vermehrter Anregungen aus der Bevölkerung wird hiermit nochmals auf die geltende Verordnung der Stadt Hohenems über das Halten und Führen von Hunden hingewiesen.
Darin heißt es u. a.:
- Hundehalter/in und Hunde führende Personen sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen.
- Auf allen Geh- und Radwegen, in den Park- und Freizeitanlagen, auf allen öffentlichen Straßen, die nur für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zugelassen sind, im Ufer- und angrenzenden Waldgebiet des Alten Rheins außerhalb der Badesaison und der Brutzeit von heimischen Vögeln (1.9. bis 14.3.) ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
Die vollständige Verordnung finden Sie am Ende dieser Seite als PDF zum Download.
Dokumente

2011-09-20 Halten und Führen von Hunden (236.21 KB)