Kundmachung
Gemäß § 1 Abs. 2 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016, BGBl. II Nr. 180/2016, bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut: „Aufgrund des § 1 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57/1971, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2016, wird verordnet:
- § 1. Die Wahl für die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 wird ausgeschrieben.
- § 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 2. Oktober 2016 festgesetzt.
- § 3. Als Stichtag gilt der 23. Februar 2016.
An der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 nehmen die nachstehend angeführten Wahlwerber teil:
- Ing. Norbert Hofer
- Dr. Alexander Van der Bellen
Der Bürgermeister