Studienförderung

Die Stadt Hohenems fördert jedes Jahr Studierende aus Familien mit niedrigem Familieneinkommen.

Personen, die für Hohenemser Studierende unterhaltspflichtig sind, die an einer Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Akademie außerhalb Vorarlbergs inskribiert sind können unter bestimmten Voraussetzungen eine städtische Förderung beantragen (Angehörige der Europäischen Union, Hauptwohnsitz in Hohenems, Zweitwohnsitz am Studienort außerhalb Vorarlbergs, aktuelle Inskriptionsbestätigung, Lohn- und Einkommensnachweis der Eltern, Bestätigung des Studienerfolgs). 

Antragsformular und Einreichung

Antragsteller/in für den/die Student/in ist die unterhaltspflichtige Person. Die Einreichung erfolgt mit dem amtlichen Formular „Studienförderung“, das bei Anton Amann, Bildungsabteilung (Nebengebäude Schlossplatz 1 – Tel. 05576/7101-1212) oder im Bürgerservice (Nebengebäude Bahnhofstraße 1 – Tel. 05576/7101-1222) erhältlich ist. Die Antragsfrist endet jeweils am 30. November.